Ernährungstherapie erfolgt mit ärztlicher Zuweisung (siehe Formular) und wird in mehreren Gesprächseinheiten durchgeführt. Die Begriffe Diättherapie und Ernährungstherapie werden häufig synonym verwendet.
Die Ernährungstherapie (§43 SGB V) ist gemäß dem Institut für Qualitätssicherung in der Ernährungstherapie und –beratung e.V. zertifiziert. In der Regel gibt es von Seiten der Krankenversicherungen eine Anschubsfinanzierung.